Beim Autoverkauf taucht fast immer die gleiche Frage auf: Muss ich das Auto vorher abmelden – oder macht das der Käufer? Beides ist möglich. Entscheidend ist, dass die Zulassungsbehörde zeitnah erfährt, dass Sie nicht mehr Halter sind. Sonst laufen Steuer, Versicherung und im schlimmsten Fall auch Bußgelder weiter auf Ihren Namen.
Zwei Wege: abgemeldet oder angemeldet verkaufen
Weg 1: Sie melden das Auto vor der Übergabe ab
Die Abmeldung heißt offiziell Außerbetriebsetzung. Danach ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, Kfz-Steuer und Versicherungspflicht enden. Der Käufer übernimmt ein abgemeldetes Fahrzeug und lässt es auf sich neu zu. Für Sie ist das der sicherste Weg, weil ab der Abmeldung nichts mehr auf Ihren Namen laufen kann.
Der Nachteil: Das Auto darf nach der Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Es muss also transportiert oder mit Kurzzeitkennzeichen überführt werden. Für Privatkäufer ist das oft ein Hindernis, beim Verkauf an einen Ankäufer mit Abholung dagegen kein Problem.
Weg 2: Sie übergeben das Auto angemeldet
Sie können das Fahrzeug auch mit Kennzeichen übergeben. Dann meldet der Käufer es auf sich um. Damit Sie abgesichert sind, müssen Sie den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde melden – mit Namen und Anschrift des Käufers. Diese sogenannte Veräußerungsanzeige ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben. Viele Behörden bieten dafür ein Formular oder einen Online-Weg an.
Halten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe fest. So können Sie belegen, ab wann Sie nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich waren – etwa wenn ein Strafzettel oder ein Blitzerfoto nach der Übergabe bei Ihnen landet. Geben Sie ein angemeldetes Auto nur an Käufer, deren Identität Sie anhand des Ausweises geprüft haben.
Abmeldung bei der Zulassungsstelle: Diese Unterlagen brauchen Sie
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- beide Kennzeichenschilder – die Stempelplaketten werden entwertet
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Abmeldung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und Ausweis bzw. Ausweiskopie des Halters
Manche Behörden verlangen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II oder empfehlen, sie mitzubringen. Prüfen Sie vorab die Hinweise Ihrer Zulassungsstelle; dort finden Sie auch die aktuelle Gebühr. Die Kosten für eine Abmeldung sind gering, unterscheiden sich aber je nach Behörde und Verfahren. Termine sind in vielen Städten online buchbar.
Online abmelden mit i-Kfz
Viele Fahrzeuge lassen sich auch online über das Verfahren i-Kfz abmelden. Dafür brauchen Sie:
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt PIN und ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät,
- eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode,
- Kennzeichen mit Stempelplaketten, die ebenfalls einen verdeckten Sicherheitscode tragen.
Die Sicherheitscodes gibt es bei neueren Zulassungsdokumenten und Plaketten. Ältere Papiere haben sie oft nicht – dann bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle. Über welches Portal Sie Ihre Behörde erreichen, steht auf deren Website. Bewahren Sie die Bestätigung der Außerbetriebsetzung gut auf, sie ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Käufer.
Was passiert mit Kfz-Steuer und Versicherung?
Kfz-Steuer
Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung oder mit der Umschreibung auf den neuen Halter. Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten an den Zoll, der für die Kfz-Steuer zuständig ist. Zu viel gezahlte Steuer wird erstattet; Sie müssen dafür in der Regel nichts beantragen, sollten aber prüfen, ob dem Zoll Ihre aktuelle Bankverbindung vorliegt.
Kfz-Versicherung
Wird ein angemeldetes Auto verkauft, geht der Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz zunächst auf den Käufer über. Informieren Sie Ihre Versicherung trotzdem sofort über den Verkauf und schicken Sie ihr eine Kopie des Kaufvertrags. Bei einer Abmeldung endet der Vertrag in der Regel, manche Versicherer stellen ihn auch für eine Zeit ruhend. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt Ihnen erhalten und kann auf ein neues Fahrzeug übertragen werden – die genauen Bedingungen nennt Ihr Versicherer.
Abmeldung beim Verkauf an einen Autoankauf
Beim Verkauf an einen gewerblichen Ankäufer ist die Abmeldung meist unkompliziert: Entweder melden Sie das Auto vor dem Termin selbst ab, oder Sie vereinbaren, dass der Ankäufer die Abmeldung mit Ihrer Vollmacht übernimmt. Wichtig ist auch hier, dass im Kaufvertrag festgehalten ist, wer sich bis wann um die Abmeldung kümmert.
Bei Autoankauf im nu unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Abmeldung, damit Steuer und Versicherung sauber enden. Weil ein abgemeldetes Fahrzeug zur Abholung auch transportiert werden kann, ist die Abmeldung vor dem Termin für Sie kein Nachteil. Welche Unterlagen Sie für den gesamten Verkauf bereitlegen sollten, finden Sie in unserer Checkliste zum Autoverkauf.
Sonderfälle
- Verschrottung: Wird ein Auto verwertet, erhalten Sie vom anerkannten Betrieb einen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Abmeldung vorlegen. Mehr dazu im Artikel Auto verschrotten oder verkaufen?
- Finanziertes Auto: Liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank, können Sie das Auto trotzdem abmelden. Für den Verkauf brauchen Sie aber die Freigabe der Bank – siehe Finanziertes Auto oder Leasingauto verkaufen.
- Kennzeichen behalten: Möchten Sie Ihr Wunschkennzeichen für ein neues Auto nutzen, fragen Sie bei der Abmeldung nach einer Reservierung.
Häufige Fragen
Wer muss das Auto beim Verkauf abmelden – Käufer oder Verkäufer?
Das ist Vereinbarungssache. Entweder meldet der Verkäufer vor der Übergabe ab, oder der Käufer meldet das Fahrzeug auf sich um. Im zweiten Fall muss der Verkäufer den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde anzeigen.
Kann ich mein Auto online abmelden?
Ja, wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten verdeckte Sicherheitscodes haben und Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen. Sonst erfolgt die Abmeldung vor Ort bei der Zulassungsstelle.
Wann endet die Kfz-Steuer nach dem Verkauf?
Mit der Abmeldung oder der Umschreibung auf den neuen Halter. Zu viel gezahlte Steuer erstattet der Zoll automatisch.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich das Auto angemeldet verkaufe?
Der Vertrag geht zunächst auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf sofort Ihrer Versicherung und senden Sie eine Kopie des Kaufvertrags mit. Käufer und Versicherer können den übergegangenen Vertrag anschließend kündigen.
Darf ein abgemeldetes Auto noch gefahren werden?
Nein, nicht auf öffentlichen Straßen. Es muss transportiert oder mit Kurzzeitkennzeichen überführt werden.