Unfallwagen

Unfallwagen verkaufen – auch mit Totalschaden

Unfall-, Hagel- oder Totalschaden: Wir bewerten Ihr beschädigtes Auto kostenlos und holen es ab.

Wir kaufen alle Marken
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Unfallwagen verkaufen – Ankauf von Autos mit Unfallschaden

Nach einem Unfall müssen Sie entscheiden: reparieren oder verkaufen? Wenn die Reparatur sich nicht mehr rechnet, kaufen wir Ihren Unfallwagen im aktuellen Zustand – auch wenn er nicht mehr fahrbereit ist. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Verkauf achten sollten.

✓Kostenlose Fahrzeugbewertung
✓Faire & transparente Preise
✓Kostenlose Abholung deutschlandweit
✓Zahlung bei Übergabe

Professioneller Unfallwagenankauf – so geht's

Beim Unfallwagenankauf mit Autoankauf im nu ist der Ablauf klar geregelt: kostenlose Bewertung, unverbindliches Angebot, Abholtermin nach Ihrem Zeitplan und Zahlung bei Übergabe – bar gegen Quittung oder per Überweisung.

Kein Fahrzeugzustand schließt uns aus. Wir kaufen intakte Fahrzeuge genauso wie solche mit Motorschaden, Unfallschäden, abgelaufenem TÜV oder hoher Laufleistung. Jede Bewertung erfolgt individuell – transparent, nachvollziehbar und ohne versteckte Abzüge.

Das bieten wir beim Unfallwagenankauf

Alle Schadensarten

Front-, Heck- und Seitenschäden, Hagel, Brand oder Wasserschaden – wir prüfen jeden Fall.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Auch wenn die Versicherung einen Totalschaden festgestellt hat, machen wir ein Angebot.

Nicht fahrbereit?

Wir organisieren den Abtransport, etwa vom Abschlepphof oder aus der Werkstatt.

Gutachten willkommen

Ein vorhandenes Gutachten beschleunigt die Bewertung, ist aber keine Voraussetzung.

Ehrliche Restwert-Einschätzung

Wir erklären, welche Schäden den Preis wie beeinflussen.

Klare Vertragslage

Der Unfallschaden wird im Kaufvertrag dokumentiert – das schützt Sie als Verkäufer.

Reparieren oder verkaufen? Eine kurze Entscheidungshilfe

Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Fahrzeugwert ab. Ein Gutachter unterscheidet dabei typischerweise zwischen Wiederbeschaffungswert (was ein vergleichbares, unbeschädigtes Fahrzeug kosten würde) und Restwert (was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist). Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Spätestens dann ist der Verkauf meist die vernünftigere Wahl.

Aber auch unterhalb dieser Grenze kann der Verkauf sinnvoll sein – etwa wenn das Auto ohnehin bald ersetzt werden sollte, wenn eine HU ansteht oder wenn Sie nicht wochenlang auf Werkstatttermine und Ersatzteile warten möchten.

Unfallwagen verkaufen: diese Punkte sollten Sie klären

  • Versicherung: Läuft die Regulierung noch, stimmen Sie den Verkaufszeitpunkt mit Versicherung, Gutachter oder Anwalt ab.
  • Gutachten: Ein vorhandenes Schadengutachten gibt einen guten Überblick über den Schaden – teilen Sie es gern mit uns.
  • Standort: Steht das Auto auf einem Abschlepphof, fallen dort oft Standgebühren an. Ein zügiger Verkauf kann diese Kosten begrenzen.
  • Persönliches: Räumen Sie Fahrzeug, Handschuhfach und Kofferraum aus, sofern das gefahrlos möglich ist.
  • Kennzeichen: Bei abgemeldeten Fahrzeugen behalten Sie die Kennzeichen bzw. geben sie bei der Zulassungsstelle ab.

Welche Schäden wir ankaufen

Karosserie- und Strukturschäden

Dellen, Blechschäden, verzogene Türen, beschädigte Achsen oder Rahmenteile – je nach Fahrzeug und Schadensbild kann auch ein stark beschädigtes Auto noch einen nennenswerten Restwert haben, etwa wegen gefragter Ersatzteile oder weil das Modell im Ausland nachgefragt ist.

Hagel-, Brand- und Wasserschäden

Hagelschäden betreffen oft nur die Optik, mindern aber den Wert spürbar. Bei Wasser- und Brandschäden ist der Zustand der Elektronik entscheidend. Bitte beschreiben Sie solche Schäden möglichst genau.

Airbag ausgelöst

Ausgelöste Airbags und Gurtstraffer verteuern eine Reparatur erheblich. Auch diese Fahrzeuge prüfen wir gern.

So läuft der Ankauf Ihres Unfallwagens ab

  1. Fotos von allen Seiten und vom Schaden sowie Fahrzeugdaten senden.
  2. Unverbindliches Angebot erhalten – bei Bedarf mit kurzer Erklärung.
  3. Termin vereinbaren, auch in Werkstatt oder auf dem Abschlepphof.
  4. Kaufvertrag mit dokumentiertem Schaden, Zahlung bei Übergabe, Transport durch uns.

Ist zusätzlich der Motor betroffen, finden Sie Hinweise auf der Seite Motorschaden Ankauf. Allgemeine Informationen zu Ablauf und Unterlagen stehen unter Autoankauf.

Haftpflicht- oder Kaskoschaden: was das für den Verkauf bedeutet

Hat ein anderer den Unfall verursacht, reguliert in der Regel dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Bei einem selbst verschuldeten Unfall springt – falls vorhanden – Ihre Vollkaskoversicherung ein. In beiden Fällen kann der Restwert des beschädigten Fahrzeugs bei der Abrechnung eine Rolle spielen. Deshalb unser Rat: Stimmen Sie den Verkauf vorher mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Gutachter oder Anwalt ab und bewahren Sie den Kaufvertrag gut auf. Wir stellen Ihnen gern eine Kopie für die Schadensakte zur Verfügung.

Fotos, die bei der Bewertung wirklich helfen

  • Gesamtansicht schräg von vorn und schräg von hinten
  • Nahaufnahmen aller beschädigten Bereiche, auch Unterboden und Räder, wenn möglich
  • Innenraum mit Armaturenbrett (Warnleuchten sichtbar) und Airbag-Bereichen
  • Kilometerstand und Typenschild bzw. Fahrzeugschein

Je vollständiger das Bild, desto genauer kann das Angebot sein – und desto seltener muss beim Termin noch etwas angepasst werden.

Unfallwagen mit abgelaufener HU

Ein Unfallschaden und eine abgelaufene Hauptuntersuchung kommen häufig zusammen, etwa wenn ein älteres Fahrzeug nach dem Unfall länger stand. Auch diese Kombination prüfen wir. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden – den Transport planen wir dann mit Ihnen.

Ratgeber zum Thema Unfallwagenankauf

Sie möchten sich vor dem Verkauf genauer informieren? Diese Artikel aus unserem Ratgeber beantworten die häufigsten Fragen:

Unfallwagenankauf – wir kaufen in jedem Zustand

Kein gültiger TÜV

Abgelaufene oder nicht bestandene Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS? Kein Hindernis – wir kaufen fair an.

Motor- oder Getriebeschaden

Kolbenfresser, Zahnriemenriss, Getriebedefekt, Turboschaden – wir ermitteln den Restwert professionell und zahlen fair.

Beschädigtes Fahrzeug

Brand-, Hagel-, Karosserie- oder Unfallschaden – beschädigte Fahrzeuge kaufen wir zu einem transparenten Restwertpreis.

Diesel mit drohendem Fahrverbot

Ihr Diesel verliert wegen Fahrverbotszonen an Wert? Wir kaufen Euro-4 und Euro-5-Diesel fair an – ohne Pauschalabzüge für die Emissionsklasse.

Häufige Fragen zum Unfallwagenankauf

Das hängt von Fahrzeug, Alter, Laufleistung und vor allem von Art und Umfang des Schadens ab. Fotos von allen Seiten und – falls vorhanden – das Gutachten helfen uns, Ihnen schnell ein realistisches Angebot zu machen.

Das ist grundsätzlich möglich. Weil der Verkaufszeitpunkt und der erzielte Preis bei der Abrechnung eine Rolle spielen können, sollten Sie sich vorher mit Ihrer Versicherung, Ihrem Gutachter oder Anwalt abstimmen.

Ja. Teilen Sie uns mit, wo das Fahrzeug steht und ob es rollfähig ist. Den Transport planen wir dann mit Ihnen.

Nein. Ein Gutachten ist hilfreich, aber für den Verkauf nicht notwendig. Gute Fotos und eine ehrliche Schadensbeschreibung reichen für ein erstes Angebot.

Ja. Bekannte Unfallschäden müssen Sie beim Verkauf offenlegen. Wir halten den Schaden im Vertrag fest – so sind beide Seiten abgesichert.

Unfallwagenankauf – Jetzt starten

Kostenlose Bewertung, unverbindliches Angebot, Zahlung bei Übergabe – deutschlandweit.

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