Audi-Fahrzeuge stehen für Premium-Anspruch, quattro-Allrad und gut ausgestattete Avant-Kombis. Damit Ihr Audi beim Verkauf richtig eingeordnet wird, kommt es auf die exakte Motor-Getriebe-Kombination, die Ausstattung und die Wartungsnachweise an.
Am häufigsten werden gebrauchte A3, A4 und A6 gehandelt – vor allem als Kombi in der Avant-Variante. Bei den SUVs sind Q3 und Q5 stark vertreten, dazu kommen Kleinwagen wie der A1, Coupés wie A5 und TT sowie die Elektromodelle e-tron und Q4 e-tron. Ein großer Teil der gebrauchten Audi stammt aus Firmenflotten; diese Fahrzeuge sind meist gut gewartet, haben aber oft eine hohe Laufleistung.
Einige Schwachstellen sind bei Audi gut dokumentiert. Sprechen Sie sie an, wenn sie Ihr Fahrzeug betreffen:
Audi teilt viele Motoren und Getriebe mit anderen Marken des Volkswagen-Konzerns. Deshalb gelten Hinweise wie zum 7-Gang-DSG mit Trockenkupplung (bei Audi „S tronic") auch für einige kleinere Audi-Modelle.
Sportliche Audi wie S3, S4, RS3, RS4 oder RS6 werden gezielt gesucht – vorausgesetzt, Zustand und Historie sind nachvollziehbar. Geben Sie deshalb alle Veränderungen am Fahrzeug offen an: Leistungssteigerung per Software, Sportauspuff, Tieferlegung oder andere Räder. Wichtig ist, ob die Änderungen eingetragen sind oder ein Teilegutachten vorliegt. Nicht eingetragene, genehmigungspflichtige Umbauten können die Betriebserlaubnis gefährden; manche Käufer verlangen dann den Rückbau. Halten Sie Gutachten, ABE-Unterlagen und Rechnungen bereit und nennen Sie auch, ob Originalteile noch vorhanden sind.
Bei Elektro- und Plug-in-Modellen (z. B. e-tron, Q4 e-tron oder „TFSI e") ist der Zustand der Hochvoltbatterie wichtig. Ein Batteriebericht der Werkstatt, die vorhandenen Ladekabel und Angaben zur maximalen Ladeleistung erleichtern die Bewertung. Auch Audi mit Unfall- oder Motorschaden sowie Fahrzeuge ohne gültige HU kaufen wir an.
Je genauer die Beschreibung, desto belastbarer ist unser unverbindliches Angebot. Hilfreich sind:
Zur Übergabe benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, alle Schlüssel und Ihren Personalausweis. Serviceheft, Rechnungen und der letzte HU-Bericht sind nützlich, aber keine Voraussetzung.
Ja. Erhöhter Ölverbrauch ist kein Ausschlussgrund. Geben Sie an, wie viel Öl nachgefüllt werden muss und ob bereits eine Werkstattdiagnose oder Reparatur vorliegt.
Meist steht „quattro" am Fahrzeugheck oder in der Ausstattungsliste. Sicher ist ein Ausdruck der Ausstattung über die Fahrgestellnummer in einer Werkstatt.
Ja, sofern die Restschuld bzw. der Leasingvertrag vor dem Eigentumsübergang abgelöst wird. Wir erklären Ihnen gern den Ablauf.
Hinweis: Autoankauf im nu ist ein unabhängiger Ankäufer und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu der AUDI AG. Marken- und Modellnamen werden nur zur Beschreibung der angekauften Fahrzeuge verwendet und sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Kostenlose Bewertung, unverbindliches Angebot, Zahlung bei Übergabe – deutschlandweit.