Dienstwagen, Poolfahrzeuge und Transporter – planbare Abwicklung mit Kaufvertrag auf Ihr Unternehmen.
Wenn Dienstwagen ersetzt, Mitarbeiter ausscheiden oder der Fuhrpark verkleinert wird, braucht es einen planbaren Verkauf. Wir kaufen einzelne Firmenwagen ebenso wie mehrere Fahrzeuge – mit klaren Absprachen, schriftlichem Vertrag und Abholung am Firmenstandort.
Der klassische Weg zum Fahrzeugverkauf kostet Zeit: Inserate schalten, Interessenten empfangen, Preise verhandeln, auf Zahlung warten. Unser Firmenwagen Ankauf-Service überspringt all das: Sie schildern Ihr Fahrzeug, wir machen ein Angebot – einfach, direkt, verlässlich.
Besonders gefragt ist unser Service bei Fahrzeugen, die sich am Privatmarkt schwer verkaufen lassen: abgelaufener TÜV, hohe Laufleistung, sichtbare Mängel oder technische Defekte. Wir prüfen genau diese Fahrzeuge – auf Basis des tatsächlichen Zustands, nicht nach pauschalen Abzügen.
Vom einzelnen Dienstwagen bis zu mehreren Fahrzeugen aus dem Fuhrpark.
Der Kaufvertrag wird mit Ihrem Unternehmen geschlossen – für saubere Buchhaltung.
Limousinen, Kombis, SUVs, Kastenwagen und leichte Nutzfahrzeuge.
Fahrzeuge mit Unfallschaden, Defekt oder abgelaufener HU prüfen wir ebenfalls.
Wir holen die Fahrzeuge am Firmensitz, in der Niederlassung oder beim Mitarbeiter ab.
Ihre Unternehmensdaten behandeln wir vertraulich.
Beim Verkauf eines Firmenfahrzeugs gelten ein paar Besonderheiten. Verkäufer ist nicht die Person, die den Wagen gefahren hat, sondern das Unternehmen. Den Vertrag unterschreibt deshalb eine vertretungsberechtigte Person. Außerdem muss der Verkauf sauber in der Buchhaltung abgebildet werden – mit Kaufvertrag, Zahlungsnachweis und, wo erforderlich, umsatzsteuerlich korrekter Behandlung. Bitte stimmen Sie die steuerliche Seite vorab mit Ihrer Steuerberatung ab.
Viele Firmenwagen sind geleast. Eigentümer ist dann der Leasinggeber – ein direkter Verkauf ist ohne dessen Mitwirkung nicht möglich. In der Praxis wird das Fahrzeug abgelöst und anschließend verkauft, oder der Leasinggeber stimmt einem Verkauf zu. Bei finanzierten Fahrzeugen liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank; nach Ablösung der Restschuld wird er freigegeben. Wir klären mit Ihnen, in welcher Reihenfolge die Schritte erfolgen.
Bieten Sie uns mehrere Fahrzeuge an, erhalten Sie für jedes ein eigenes Angebot, auf Wunsch zusätzlich ein Gesamtangebot. Hilfreich ist eine einfache Liste mit Kennzeichen, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, HU-Termin und bekannten Schäden. Die Abholung können wir an einem oder mehreren Terminen planen.
Für schwere Nutzfahrzeuge finden Sie Details unter LKW Ankauf, für Fahrzeuge mit Schäden unter Unfallwagen und Motorschaden.
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, steht der Dienstwagen oft kurzfristig zur Verfügung. Klären Sie zuerst, wo sich Fahrzeug, alle Schlüssel und Fahrzeugpapiere befinden, und lassen Sie sich den Zustand bei der Rückgabe dokumentieren. Auf dieser Basis können Sie uns das Fahrzeug anbieten. Die Abholung kann auf Wunsch auch an der Adresse des Mitarbeiters erfolgen, wenn das Fahrzeug dort steht und alle Beteiligten einverstanden sind.
Mit einer solchen Liste können wir Ihnen für jedes Fahrzeug zeitnah eine Einschätzung geben und die Abholung so planen, dass der Betrieb möglichst wenig gestört wird.
Auch wenn Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler ein Fahrzeug im Betriebsvermögen haben, gelten die Grundsätze oben: schriftlicher Kaufvertrag, Zahlungsnachweis und steuerliche Abstimmung mit Ihrer Beratung.
Sie möchten sich vor dem Verkauf genauer informieren? Diese Artikel aus unserem Ratgeber beantworten die häufigsten Fragen:
Keine gültige HU (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)? Wir kaufen trotzdem – fair und ohne Reparaturforderungen.
Motor, Getriebe, Turbo, Steuerkette – defekte Fahrzeuge kaufen wir auf Basis des echten Restwerts an.
Hagel, Front- oder Seitenschaden, wirtschaftlicher Totalschaden – wir zahlen den fairen Restwert.
Drohendes Fahrverbot für Ihren Diesel? Wir kaufen alle Emissionsklassen zu fairen Preisen ohne Pauschalabzüge.
Ja. Es gibt keine Mindestanzahl – Sie können uns ein einzelnes Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge anbieten.
Eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens, etwa Geschäftsführung, Inhaber oder eine bevollmächtigte Person. Bei Bevollmächtigung bitte eine schriftliche Vollmacht bereithalten.
Ein Leasingfahrzeug gehört dem Leasinggeber. Ein Verkauf ist nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug vorher ablösen bzw. der Leasinggeber zustimmt. Sprechen Sie uns an – wir klären den Ablauf gemeinsam.
Das hängt von der steuerlichen Situation Ihres Unternehmens und des Fahrzeugs ab. Bitte klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor der Kaufvertrag erstellt wird; wir berücksichtigen es dann im Vertrag.
Von Bayern bis Schleswig-Holstein – wir bieten Firmenwagen Ankauf in ganz Deutschland an:
Wir sind in Ihrer Nähe – hier ein Überblick über Städte, in denen wir aktiv sind:
Kostenlose Bewertung, unverbindliches Angebot, Zahlung bei Übergabe – deutschlandweit.